Unfallgutachten / Schadengutachten

Unfallgutachten bzw. Schadengutachten dienen in erster Linie zur Bezifferung der entstandenen Schadenhöhe und Beweissicherung. Ich erstelle Unfallgutachten / Schadengutachten für PKW, LKW, Motorrad und Sonder-Kfz.
Sie beinhalten alle nötigen Faktoren die zur Schadenregulierung mit Versicherungen oder juristischen Geltendmachung erforderlich sind. So werden neben Reparaturkosten, Fahrzeugbewertung und hinreichender Zustandsbeschreibung natürlich bei Relevanz auch Minderwert, Restwert, Nutzungsausfallpauschale, etc. dargestellt. Mit der digitalen Fotodokumentation des Fahrzeugs und dessen Beschädigungen erhalten Sie ein modernes Unfallgutachten / Schadengutachten, in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung.

Unfallgutachten / Schadengutachten unterteilen sich in Haftpflichtschadengutachten und Kaskoschadengutachten.

Haftpflichtschadengutachten

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Sie als Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind.

Im Haftpflichtschadenfall können Sie entscheiden (entgegen der Aussage mancher Versicherungen) einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Bestimmung des Schadenumfangs zu Rate zu ziehen (BGB § 249).

Ich ermittel in einer „beweissichernden Feststellung“ die Schadenhöhe und kalkuliere alle dem Geschädigten rechtlich zustehenden Beträge, z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungs- und Restwert. Allesamt wichtige Faktoren, um Ihre Ansprüche notfalls vor Gericht durchzusetzen.

Nach gängiger Rechtsprechung zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden und somit trägt der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen.

Für eine schnelle und einfache Schadenregulierung nehme ich:
» die Fahrzeugdaten, die Angaben über den Unfallhergang, den Schädiger und den Schaden detailliert auf und fertige aussagekräftige Bilder an
» kalkuliere den Schaden mit allen relevanten Werten
» reiche das erstellte Gutachten bei der gegnerischen Versicherung bzw. Ihrem Rechtsbeistand ein
» rechne direkt mit der Versicherung bzw. dem Anwalt ab

Für Sie als Geschädigten entstehen durch die Beauftragung eines Haftpflichtschadengutachten in der Regel keine Kosten.

Kaskoschadengutachten

Das Kaskoschadengutachten wird bei selbst verschuldeten Unfällen und je nach vertraglicher Vereinbarung auch bei mutwillige Beschädigungen (Vandalismus), Wild-, Hagel-, Sturm-, Brand- sowie Einbruch-/Diebstahlschäden u. a. erstellt. Nähere Informationen können Sie dazu Ihrer Versicherungspolice entnehmen.

Bei einem Kaskoschaden ist es empfehlenswert, vor der Beauftragung eines Sachverständigen, den Versicherungsvertrag einzusehen. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich oftmals ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vor.
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung, ob Sie die Möglichkeit haben, mich als Gutachter zu beauftragen und lassen sich dieses ggfs. mit Kostenübernahmeerklärung schriftlich bestätigen.

Hinweis für Versicherungen:
Eine Erstellung von Kaskoschadengutachten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Honorartabelle des VKS/BVK abhängig von der Schadenhöhe und weisungsungebunden. Nebenabreden werden im Sinne einer objektiven Begutachtung grundsätzlich abgelehnt.